Mitgliedschaftbedingungen
ALLE AN EINEN TISCH | Netzwerk für Unternehmerinnen & Gründerinnen
Mitgliedschaftsbedingungen – Stand: 09.09.2026
Die Bezeichnungen „Mitglied“ und „Mitgliedschaft“ beziehen sich ausschließlich auf die vertragliche Teilnahme am Netzwerk „Alle an einen Tisch“. Sie begründen keine gesellschaftsrechtliche Stellung und insbesondere keine Gesellschafterstellung in der Alle an einen Tisch GbR/eGbR
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
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Anbieterin der Mitgliedschaft ist die Alle an einen Tisch GbR, Poppenbütteler Chaussee 51a, 22397 Hamburg. Nach Eintragung in das Gesellschaftsregister führt die Gesellschaft die Bezeichnung „Alle an einen Tisch eGbR“ beziehungsweise „Alle an einen Tisch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (nachfolgend „Gesellschaft“).
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Diese Bedingungen gelten für die Netzwerk-Mitgliedschaft im Netzwerk „Alle an einen Tisch“ sowie, soweit bei einzelnen Veranstaltungen nichts Abweichendes mitgeteilt wird, für die Buchung von Netzwerk-Abendbroten.
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Die Mitgliedschaft richtet sich an Unternehmerinnen und Gründerinnen nach Maßgabe von § 2. Soweit ein Mitglied bei Abschluss des Vertrags rechtlich als Verbraucherin handelt, bleiben die hierfür geltenden zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
§ 2 Mitgliedschaftsberechtigung
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Mitglied werden können Frauen, die selbstständig oder unternehmerisch tätig sind oder sich in der Gründung bzw. konkreten Vorbereitung einer selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit befinden. Hierzu zählen insbesondere Selbstständige, Freiberuflerinnen, Gewerbetreibende, Einzelunternehmerinnen, Gesellschafterinnen von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Gründerinnen und Frauen in der konkreten Vorgründungsphase.
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Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Bezug der Mitgliedschaft zu einer bestehenden oder konkret geplanten selbstständigen bzw. unternehmerischen Tätigkeit. Die Gesellschaft kann hierzu im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ergänzende Angaben erfragen.
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Ein Anspruch auf Abschluss einer Netzwerk-Mitgliedschaft besteht nicht. Die Gesellschaft entscheidet über die Aufnahme nach sachgerechten Kriterien.
§ 3 Vertragsschluss, Beginn und Laufzeit
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Eine Interessensbekundung über die Website, insbesondere über den Bereich „Neu hier“, stellt weder einen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft noch eine Aufnahmezusage dar. Nach Prüfung der Interessensbekundung entscheidet die Gesellschaft, ob die Interessentin zur Beantragung einer Netzwerk-Mitgliedschaft eingeladen wird.
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Eine hierzu eingeladene Interessentin kann den Aufnahmeantrag über das von der Gesellschaft bereitgestellte Onlineformular stellen. Mit dem Absenden des Aufnahmeantrags gibt die Interessentin ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags ab. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
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Der Mitgliedschaftsvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Aufnahmeantrags durch die Gesellschaft zustande. Die Annahme sowie das Eintrittsdatum werden dem Mitglied in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt. Mit der Bestätigung werden die Zahlungsinformationen für die einmalige Einrichtungspauschale und den ersten Jahresmitgliedsbeitrag mitgeteilt.
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Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich zum 1. eines Kalendermonats. Maßgeblich ist das in der Aufnahmebestätigung bestätigte Eintrittsdatum. Sie wird als Jahresmitgliedschaft für zwölf Monate ab diesem Eintrittsdatum geschlossen. Ein Mitgliedschaftsjahr umfasst jeweils zwölf Monate ab dem bestätigten Eintrittsdatum.
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Für Mitglieder, die bei Vertragsschluss als Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB handeln, verlängert sich die Jahresmitgliedschaft jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Mitgliedschaftsjahres gekündigt wird. Für jedes weitere Mitgliedschaftsjahr wird erneut der Jahresbeitrag nach § 4 fällig.
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Für Mitglieder, die bei Vertragsschluss als Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB handeln, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des vereinbarten zwölfmonatigen Mitgliedschaftsjahres. Eine Fortsetzung für ein weiteres Mitgliedschaftsjahr erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich zwischen dem Mitglied und der Gesellschaft vereinbart wird. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht keine weitere Jahresmitgliedschaft und kein weiterer Jahresbeitrag.
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Der bei Vertragsschluss maßgebliche Status als Unternehmerin oder Verbraucherin wird im Aufnahmeverfahren dokumentiert. Maßgeblich bleibt die gesetzliche Einordnung nach den tatsächlichen Umständen. Die Kündigung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Soweit das Mitglied bei Vertragsschluss als Verbraucherin handelt und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wird, bleiben ein etwa bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht und die hierfür geltenden Informationspflichten unberührt. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 4 Gebühren und Zahlung
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Zu Beginn der Netzwerk-Mitgliedschaft wird einmalig eine Einrichtungspauschale von 60,00 € fällig. Sie dient insbesondere der Einrichtung der Mitgliedschaft, der Erstellung und Einbindung des Unternehmensprofils sowie dem organisatorischen und administrativen Aufwand im Zusammenhang mit dem Start der Netzwerk-Mitgliedschaft.
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 € je Mitgliedschaftsjahr und wird zu Beginn des jeweiligen Mitgliedschaftsjahres fällig. Dies entspricht rechnerisch 10,00 € pro Monat; geschuldet wird jedoch der Jahresbeitrag. Im ersten Mitgliedschaftsjahr ergeben sich zusammen mit der einmaligen Einrichtungspauschale 180,00 €, zuzüglich gesondert gebuchter Veranstaltungen. Für jedes weitere Mitgliedschaftsjahr wird erneut ein Jahresbeitrag von 120,00 € fällig. Bei Verbraucherinnen setzt ein weiteres Mitgliedschaftsjahr die ausdrückliche Fortsetzungsvereinbarung nach § 3 voraus.
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Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von der Gesellschaft benannte Geschäftskonto. Die konkreten Fälligkeiten und Zahlungsdaten werden mit der Bestätigung der Netzwerk-Mitgliedschaft bzw. Rechnung mitgeteilt.
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Die Teilnahme an einem Netzwerk-Abendbrot ist nicht im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und wird je Veranstaltung gesondert berechnet. Der Teilnahmebeitrag beträgt derzeit 25,00 € je verbindlicher Buchung. Die Gesellschaft kann den Teilnahmebeitrag für zukünftige Netzwerk-Abendbrote anpassen. Der jeweils geltende Teilnahmebeitrag wird vor der verbindlichen Anmeldung bekannt gegeben und mit der jeweiligen Buchung vereinbart. Für bereits verbindlich gebuchte Veranstaltungen bleibt der bei der Buchung vereinbarte Preis maßgeblich. Andere Veranstaltungen können kostenfrei oder kostenpflichtig sein; etwaige Preise werden vor der Buchung mitgeteilt.
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Soweit die Gesellschaft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ändert sich die umsatzsteuerliche Behandlung, gelten die jeweils gesetzlichen Vorgaben.
§ 5 Leistungen der Mitgliedschaft
• Bereitstellung eines professionellen Kurzprofils auf der Website mit Angaben zum Unternehmen und Verlinkung zur eigenen Website, soweit die hierfür erforderlichen Inhalte und Freigaben vorliegen.
• Kurzvorstellung Deines Business über den Social-Media-Kanal der Gesellschaft sowie die Möglichkeit, eigene unternehmerische Aktivitäten bis zu einmal monatlich zur Prüfung für einen Repost einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Inhalte oder zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht; insbesondere dürfen rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder dem Netzwerkzweck offensichtlich widersprechende Inhalte abgelehnt werden.
• Angebot eines persönlichen Vorstellungsvideos als Bestandteil des Mitgliedschaftspakets. Die Teilnahme am Videodreh sowie die Veröffentlichung von Bild und Ton sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft; Einzelheiten ergeben sich aus § 8 und den Datenschutzhinweisen bzw. Veröffentlichungseinwilligungen.
• Das Recht an Bild und Videomaterial verbleibt bei der Gesellschaft und wir lediglich im Rahmen eines Collab Post zur Verfügung gestellt.
• Freiwilliger Zugang zum WhatsApp-Channel als zentraler Plattform für die laufende Mitgliederkommunikation sowie Werbemöglichkeit im Rahmen des „Werbe-Freitags“ nach den jeweils kommunizierten organisatorischen Regeln.
• Zugang zu den von der Gesellschaft angebotenen Netzwerk- und Austauschformaten sowie den hierdurch entstehenden Kontaktmöglichkeiten.
• Möglichkeit zur Teilnahme an Netzwerk-Abendbroten nach Maßgabe von § 6.
• Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Formaten wie „Walk & Talk“ und dem X-Mas-Treffen, soweit diese im Mitgliedschaftszeitraum angeboten werden.
• Zugang zu jeweils aktuell bestehenden Netzwerk-Deals und Kooperationen. Einzelne Deals, Rabatte und Kooperationsangebote können zeitlich begrenzt sein oder sich während der Mitgliedschaft ändern.
§ 6 Vier Teilnahmemöglichkeiten an Netzwerk-Abendbroten
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In jedem Mitgliedschaftsjahr erhält jedes Mitglied die Möglichkeit, an insgesamt vier Netzwerk-Abendbroten teilzunehmen. Als Mitgliedschaftsjahr gilt jeweils ein Zeitraum von zwölf Monaten, gerechnet ab dem bestätigten Eintrittsdatum; der Eintritt erfolgt grundsätzlich zum 1. eines Kalendermonats. Bei Fortsetzung der Mitgliedschaft schließen sich weitere Mitgliedschaftsjahre von jeweils zwölf Monaten an. Die Teilnahme ist nicht im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und wird je Veranstaltung gesondert berechnet. Es gilt der vor der jeweiligen verbindlichen Anmeldung bekannt gegebene Teilnahmebeitrag gemäß § 4.
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Soweit aufgrund des individuellen Eintrittsdatums oder der Terminplanung der Gesellschaft innerhalb eines Mitgliedschaftsjahres weniger als vier Netzwerk-Abendbrote angeboten werden, bleibt die Berechtigung zur Anmeldung für die entsprechend noch ausstehenden Netzwerk-Abendbrote bestehen, bis dem Mitglied für dieses Mitgliedschaftsjahr insgesamt vier Teilnahmemöglichkeiten angeboten wurden. Endet die Mitgliedschaft vorher, besteht diese Berechtigung ausschließlich für die noch ausstehenden Teilnahmemöglichkeiten fort; die Mitgliedschaft selbst wird hierdurch nicht verlängert.
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Maßgeblich ist die angebotene Teilnahmemöglichkeit. Wird ein während der Mitgliedschaft angebotener Termin vom Mitglied aus eigenen Gründen nicht wahrgenommen oder nicht gebucht, gilt dieser Termin dennoch als angebotene Teilnahmemöglichkeit. Ein Anspruch darauf, vier Netzwerk-Abendbrote tatsächlich zu besuchen, entsteht dadurch nicht.
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Die Teilnahme setzt eine gesonderte Anmeldung voraus. Ein angebotenes Netzwerk-Abendbrot gilt grundsätzlich als Teilnahmemöglichkeit im Sinne dieser Bedingungen, unabhängig davon, ob das Mitglied hiervon Gebrauch macht. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird sie für ein Mitglied nur dann nicht als Teilnahmemöglichkeit angerechnet, wenn anhand des vorgesehenen Anmeldewegs nachvollziehbar ist, dass das Mitglied sich verbindlich anmelden wollte, die Anmeldung jedoch wegen bereits ausgeschöpfter Kapazität nicht mehr möglich war. Eine erst nach Bekanntgabe oder Kenntnis der Ausbuchung erklärte Teilnahmeabsicht genügt hierfür nicht. Wird dem Mitglied anschließend über eine Warteliste oder aufgrund eines frei gewordenen Platzes rechtzeitig eine Teilnahme angeboten und nimmt es diese aus eigenen Gründen nicht wahr, gilt der Termin als angebotene Teilnahmemöglichkeit. Bei außergewöhnlichen Umständen können Termine verschoben oder ersetzt werden.
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Interessentinnen kann nach vorheriger Abstimmung eine einmalige Teilnahme an einem Netzwerk-Abendbrot als Schnuppergast ermöglicht werden. Eine Selbstbuchung durch die Interessentin ist nicht vorgesehen; die verbindliche Einbuchung erfolgt durch die Gesellschaft nach Abstimmung mit der Interessentin. Der Teilnahmebeitrag für einen Schnupperabend beträgt derzeit 35,00 €. Die Gesellschaft kann den Teilnahmebeitrag für zukünftige Schnupperabende anpassen. Maßgeblich ist der Preis, der der Interessentin vor der verbindlichen Einbuchung mitgeteilt wurde. Eine Schnupperteilnahme begründet keine Netzwerk-Mitgliedschaft und keinen Anspruch auf spätere Aufnahme. Für die Schnupperteilnahme gelten die vor der Einbuchung mitgeteilten Anmelde-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
§ 7 Anmeldung, Stornierung und Absage von Veranstaltungen
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Die Anmeldung zu einem Netzwerk-Abendbrot ist verbindlich.
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Eine Buchung kann bis einschließlich fünf Kalendertage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen bleibt die Teilnahmegebühr grundsätzlich fällig, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder das Mitglied nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Sagt die Gesellschaft ein Netzwerk-Abendbrot ab, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Der abgesagte Termin gilt nicht als angebotene Teilnahmemöglichkeit im Sinne von § 6.
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Für andere Veranstaltungsformate können abweichende Anmelde-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden vor der jeweiligen Buchung mitgeteilt.
§ 8 Mitgliedsprofil, Social Media und bereitgestellte Inhalte
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Das Mitglied stellt die für Profil und Kommunikation erforderlichen Informationen, Texte, Links, Logos und gegebenenfalls Fotos bereit und versichert, dass es zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und Rechte Dritter nicht verletzt.
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Die Veröffentlichung personenbezogener Inhalte, Fotos und Videoaufnahmen erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage bzw. – soweit erforderlich – auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Dies gilt insbesondere für das von der Gesellschaft angebotene persönliche Vorstellungsvideo, in dem sich ein Mitglied kurz präsentiert und das zur Veröffentlichung auf den von der Gesellschaft genutzten Social-Media-Kanälen und gegebenenfalls weiteren ausdrücklich benannten Medien vorgesehen ist. Die Teilnahme am Videodreh und die Einwilligung in die Veröffentlichung sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Näheres, insbesondere zu Veröffentlichungswegen, Widerruf und Speicherdauer, regeln die Datenschutzhinweise und das Veröffentlichungsblatt.
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Das Mitglied informiert die Gesellschaft über wesentliche Änderungen seiner Profilangaben. Die Gesellschaft darf Inhalte redaktionell kürzen oder formatieren, ohne deren Aussage wesentlich zu verändern.
§ 9 Mitgliederkommunikation und WhatsApp-Channel
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Für die laufende Mitgliederkommunikation stellt „Alle an einen Tisch“ einen WhatsApp-Channel zur Verfügung. Über diesen werden insbesondere aktuelle Informationen, Hinweise, kurzfristige Mitteilungen, Netzwerkangebote sowie Informationen zu Veranstaltungen und Aktivitäten des Netzwerks kommuniziert.
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Der Beitritt zum WhatsApp-Channel ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Netzwerk-Mitgliedschaft.
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Der WhatsApp-Channel stellt den zentralen Kommunikationskanal für die laufende Mitgliederkommunikation dar. Mitglieder, die dem Channel nicht beitreten oder diesen nicht nutzen, nehmen zur Kenntnis, dass einzelne Informationen, Hinweise oder Netzwerkaktivitäten ausschließlich oder früher über WhatsApp kommuniziert werden können. Ein Anspruch darauf, sämtliche über den WhatsApp-Channel veröffentlichten Inhalte zusätzlich über einen anderen Kommunikationsweg zu erhalten, besteht nicht.
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Die Termine der Netzwerkveranstaltungen werden unabhängig davon auf der Website von „Alle an einen Tisch“ veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
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Über den WhatsApp-Channel wird außerdem der „Werbe-Freitag“ angeboten, in dessen Rahmen Mitglieder nach den jeweils geltenden organisatorischen Vorgaben eigene unternehmerische Angebote und Aktivitäten vorstellen können.
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WhatsApp ist ein externer Kommunikationsdienst. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit WhatsApp ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Gesellschaft und den Informationen des Diensteanbieters.
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Das Mitglied verpflichtet sich, Kontaktdaten und Inhalte anderer Mitglieder, die im Rahmen des Netzwerks bekannt werden, respektvoll und ausschließlich im zulässigen geschäftlichen Kontext zu verwenden. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte ohne entsprechende Berechtigung ist unzulässig.
§ 10 Änderungen des Angebots
Die Gesellschaft darf einzelne organisatorische Details, Veranstaltungsorte, Kooperationsangebote oder die technische Ausgestaltung der Kommunikation aus sachlichem Grund ändern, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der Mitgliedschaft erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen der Mitgliederkommunikation werden die Mitglieder rechtzeitig informiert. Die in § 6 zugesagten vier Teilnahmemöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Haftung
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Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Inhalte, Angebote oder Leistungen selbstständiger Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sowie externer Referentinnen ist die Gesellschaft nur verantwortlich, soweit ihr deren Verhalten gesetzlich zugerechnet wird. Mitglieder bleiben für ihre eigenen geschäftlichen Entscheidungen, Angebote und Kooperationen selbst verantwortlich.
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Netzwerk-Abendbrote und andere Formate können Impulsvorträge oder sonstige Beiträge externer Referentinnen, Expertinnen oder Kooperationspartnerinnen umfassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Referentin oder ein bestimmtes Vortragsthema besteht nicht, sofern dies nicht für eine konkrete Veranstaltung ausdrücklich zugesagt wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
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Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
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Änderungen und Ergänzungen des Mitgliedschaftsvertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute sind, ist Hamburg Gerichtsstand.
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.